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Fliesenlexikon
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Bewertungsgruppen Trittsicherheit
Im gewerblichen Bereichen sind Bodenfliesen mit Trittsicherheit vorgesehen.Der Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand hat die Einteilung in die Bewertungsgruppen R9 (3 bis 10°), R10 (10 - 19°), R11 (19 - 27°), R12 (27 - 35°) und R13 (über 35°) vorgenommen. Diese gibt den Neigungswinkel (also das Gefälle) an. Je größer das Gefälle umso größer ist auch der Haftreibwert. Dabei zu beachten ist, dass der Neigungswickel nur für ebene Bodenflächen gilt. Ist die Bodenfläche an sich schon geneigt, muss eine Fliese mit einem größeren Neigungswinkel verwendet werden. Für den Privatbereich sind keine Fliesen mit Trittsicherheit vorgeschrieben, allerdings kann es nicht schaden sich darüber vor dem Kauf Gedanken zu machen.

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